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Helsinki vs. Moutier - Vergleich der Größen
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Helsinki vs Moutier

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Helsinki

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Helsinki (finnisch [ˈhɛlsiŋki], schwedisch [hɛlsɪŋˈfɔrs]) ist die Hauptstadt Finnlands. Sie liegt in der Landschaft Uusimaa im Süden des Landes an der Küste des Finnischen Meerbusens und ist die nördlichste Hauptstadt eines Mitgliedstaates der EU. Mit 648.042 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2018) ist Helsinki mit Abstand die größte Stadt Finnlands und drittgrößte Stadt der Nordischen Länder, nach Stockholm und Oslo. Zusammen mit den Nachbarstädten Espoo, Vantaa und Kauniainen bildet es die sogenannte Hauptstadtregion, einen Ballungsraum mit etwa 1,49 Millionen Einwohnern und damit den nördlichsten Ballungsraum der Welt mit über einer Million Einwohnern. Helsinki ist das politische, wirtschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Zentrum Finnlands. Rund sechs Prozent der Einwohner Helsinkis sind schwedischsprachig, offiziell ist die Stadt zweisprachig.



Helsinki liegt 80 km nördlich von Tallinn, Estland, 400 km östlich von Stockholm, Schweden, und 300 km westlich von Sankt Petersburg, Russland. Es hat enge historische Verbindungen zu diesen drei Städten. Die Stadt wurde unter dem schwedischen Namen Helsinge fors im Jahr 1550 während der Zugehörigkeit Finnlands zu Schweden gegründet, blieb aber lange unbedeutend. Kurz nachdem Finnland unter russische Herrschaft gekommen war, wurde Helsinki 1812 zur Hauptstadt des neugegründeten Großfürstentums Finnland bestimmt und löste so Turku als wichtigste Stadt des Landes ab. Der offizielle Gebrauch des finnisierten Namens Helsinki begann erst in dieser Zeit.Seit 1917 ist Helsinki Hauptstadt des unabhängigen Finnlands.

Quelle: Wikipedia
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Moutier (der deutsche Name Münster ist zwar in Gebrauch, wird jedoch recht wenig verwendet) ist eine Einwohnergemeinde im Verwaltungskreis Berner Jura des Schweizer Kantons Bern. In der (erneuten) Volksabstimmung vom 28. März 2021 sprachen sich 54,85 Prozent des Stimmvolks für einen Wechsel zum Kanton Jura aus (siehe auch Jurafrage).



Das Verfahren zum Kantonswechsel nach Art. 53 Abs. 3 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft wird bis etwa 2026 andauern.

Quelle: Wikipedia

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