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Brussels | |
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Region | Brussels-Capital |
Land | Belgium |
Hauptstadt | |
Einwohner | 153377 |
Brüssel (französisch Bruxelles [bryˈsɛl], manchmal auch [bryˈksɛl], niederländisch Brussel [brɵsəɫ]) bezeichnet entweder die Gemeinde Stadt Brüssel (französisch Ville de Bruxelles, niederländisch Stad Brussel) oder die Region Brüssel-Hauptstadt (französisch Région de Bruxelles-Capitale, niederländisch Brussels Hoofdstedelijk Gewest) bestehend aus 18 weiteren Gemeinden oder den gesamten städtischen Ballungsraum, der auch Vororte umfasst.
Die zweisprachige Region Brüssel-Hauptstadt ist neben Flandern und der Wallonie eine von drei Regionen im föderalen belgischen Staatsaufbau. Die Region Brüssel-Hauptstadt ist ein zusammenhängendes Stadtgebiet mit rund 1,21 Millionen Einwohnern (Stand 1. Januar 2019). Sie weist mit rund 7441 Einwohnern pro Quadratkilometer eine hohe Bevölkerungsdichte auf. Sie ist daher nicht mit den weit ins Umland reichenden Metropolregionen vergleichbar, die rund um viele europäische Großstädte definiert wurden. Der Ballungsraum Brüssel ist noch einmal wesentlich größer als die Region Brüssel-Hauptstadt.
Die Stadt Brüssel ist die Haupt- und Residenzstadt des Königreichs Belgien. Sie bildet das Zentrum der Region Brüssel-Hauptstadt, ist eine ihrer 19 Gemeinden und hat etwa 180.000 Einwohner. Dort haben mehrere föderale Institutionen ihren Sitz: Die Stadt Brüssel ist Verwaltungssitz der Region Brüssel-Hauptstadt.
Brno | |
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Region | Southeast |
Land | Czechia |
Hauptstadt | |
Einwohner | 380127 |
Brünn (tschechisch Brno ) ist mit etwa 380.000 Einwohnern nach Prag die zweitgrößte Stadt Tschechiens. Die Stadt, seit dem 17. Jahrhundert das historische Zentrum Mährens, ist heute Verwaltungssitz der Südmährischen Region (Jihomoravský kraj). Brünn besitzt mehrere Universitäten, ist ein wichtiger Forschungsstandort und Sitz des Bistums Brünn der römisch-katholischen Kirche Tschechiens.
In Brünn sind alle Organe der höchsten tschechischen Gerichtsbarkeit angesiedelt. Dies sind das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik (Ústavní soud), der Oberste Gerichtshof (Nejvyšší soud), also die höchste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit, das Oberste Verwaltungsgericht und die Generalstaatsanwaltschaft.